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Gesellschaftsformen

Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Gesellschaftsform eine entscheidende Rolle. Man unterscheidet hierbei grundsätzlich zwischen vier Gruppen:

1. Kapitalgesellschaften

· GmbH

· UG

· AG

· KGaA

2. Personengesellschaften

· GbR

· OHG

· KG

· GmbH & Co. KG / GmbH & OHG

· Partnergesellschaft

3. Einzelunternehmen

· Freiberufler

· Kaufmann

· Kleingewerbetreibender

4. Sonstige

· Körperschaften öffentlichen Rechts

· Anstalten öffentlichen Rechts


GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Voraussetzung sind mindestens zwei Rechtssubjekte als Gesellschafter. In einen Gesellschaftervertrag wird festgelegt, dass sie sich durch den Zusammenschluss zu einer GbR dazu verpflichten, einen gemeinsamen Geschäftszweck zu verfolgen. Die Gründung einer GbR ist unkompliziert. Die Gesellschafter:innen haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Pros

Ø Zur Gründung wird kein Stammkapital durch die Gesellschafter:innen benötigt.

Ø Eine GbR ermöglicht es, sich einfach mit einem Unternehmen selbstständig zu machen.

Ø In Bezug auf steuerliche Aspekte ermöglicht die GbR durch die Kleinunternehmerregelung einige Vorteile.

Ø Die Geschäftsführung wird durch die GbR selbst übernommen, die Buchhaltung und andere organisatorische Abläufe können frei organisiert werden.

Cons

Ø Persönliche Haftung durch die Gesellschafter:innen.

Ø Werden die Übereinkommen des Gesellschaftervertrages nicht erfüllt, kann mit Austritt eines der Gesellschaftsmitglieder die GbR einfach aufgelöst werden.

Ø Eine GbR hat keinen Namen, unter dem sie handelt. Meistens wir der Name der Gesellschafter als Bezeichnung der GbR genannt.

Beispiel: Living Point Frankfurt


GmbH

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter:innen können sowohl juristische oder natürliche Personen sein.

Zur Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital in Höhe von mindesten 25.000 Euro in Bar oder durch Sacheinlagen vorausgesetzt. Des Weiteren ist eine Mindesteinlage von insgesamt 12.500 Euro nachzuweisen. Es muss mindestens eine/n Gesellschafter:in geben, sowie einen festen Sitz der Gesellschaft. Gibt es mehrere Gesellschafter:innen, muss die Verteilung der Unternehmensanteile fest bestimmt sein. Bei der Gründung einer GmbH ist die Eintragung in das Handelsregister eine weitere notwendige Voraussetzung. Außerdem muss der Unternehmenszweck klar definiert sein.

Die Kosten, die für einen Notar bei der Gründung einer GmbH entstehen, richten sich je nach der Höhe des Startkapitals der Gesellschaft.

Die gemeinnützige GmbH ist eine Sonderform, welche steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.

Pros

Ø Hohe Flexibilität, da der Zweck der GmbH frei zu gestalten ist

Ø GmbH hat eine eigene Rechtsfähigkeit

Ø Für die GmbH gilt die beschränkte Haftung. Dadurch haben die Gründer:innen eine wesentlich höhere Absicherung

Ø Gegebenenfalls steuerliche Vorteile

Cons

Ø Zur Gründung wird ein relatives hohes Stammkapital benötigt

Ø Die Gründung selbst ist ein eher aufwändiger Prozess, bei der viel bürokratische Abstimmung und Organisation notwendig ist

Ø Tritt der Fall ein, dass ein/e Gesellschafter:in seine Sorgfaltspflicht verletzt, besteht das Risiko der persönliche Haftung

Ø Innerhalb der GmbH besteht eine strikte Trennung zwischen dem Gesellschafter- und dem Gesellschaftsvermögen

Beispiel: Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH


KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma gerichtet ist.

Sie besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern, bzw. Komplementären, und mind. einem/einer Gesellschafter:in, bzw. Kommanditist dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist. Auch juristische Personen können Kommanditist oder Komplementär sein.

Die Gründung einer KG setzt einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten voraus. Ein Gesellschaftsvertrag ist gesetzlich an keine Form gebunden, Sie dürfen ihn daher auch mündlich schließen. Die Schriftform wird jedoch empfohlen.·

Pros

Ø Kein Mindestkapital nötig

Ø Hohe Kreditwürdigkeit

Ø Kommanditist:innen haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage bzw. teilweise ist die Haftung sogar ausgeschlossen

Cons

Ø Komplementär:innen haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen

Ø Hohes Vertrauen zwischen Gesellschafter:innen nötig

Beispiel: Otto Wirfs Tiefkühlerzeugnisse KG


UG

Eine Unternehmensgesellschaft (UG) ist eine Kapitalgesellschaft. Die UG ist haftungsbeschränkt und muss auch bei jeder Erwähnung so gekennzeichnet sein. Die Unternehmergesellschaft muss mindestens von einer Person gegründet werden. Das Mindeststammkapital der UG beträgt 1 Euro. Bis zu einem Stammkapital von 25.000 Euro müssen 25 Prozent des erzielten Gewinns in die gesetzliche Rücklage einfließen. Das Erreichen dieses Stammkapital ist nicht an eine zeitliche Frist gebunden.

Pros

Ø Eine UG kann von einer Person gegründet werden

Ø Das Privatvermögen der Gesellschafter:innen bleibt unberührt. Die Haftung ist auf das Vermögen der UG beschränkt

Ø Es wird nur ein geringes Stammkapital zur Gründung benötigt

Cons

Ø In der UG besteht die Ansparpflicht, was zur Folge hat, dass sich die Gesellschafter:innen einen Überschuss nicht komplett ausschütten können

Ø Bei Erreichung des Stammkapitals von 25.000 Euro wandelt sich die UG nicht automatisch in eine GmbH um

Ø Kennzeichnung der UG kann negativen Einfluss auf das Ansehen und ggf. die Kreditwürdigkeit haben

Ø Ein großer Teil der bürokratischen Vorgänge müssen notariell beglaubigt werden

Ø Die UG ist gewerbesteuerpflichtig

Beispiel: KfZ-Meisterbetrieb Reischl UG


Einzelunternehmen

Wer sich allein selbstständig macht und keine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft wählt (wie GmbH, UG, AG), gründet ein Einzelunternehmen.

Ein/e Unternehmer:in wird als Einzelunternehmer:in bezeichnet, wenn er/sie Inhaber einer Einzelfirma ist. Der/Die Einzelunternehmer:in gründet als einzelne natürliche Person als Landwirt:in, Gewerbetreibender oder Freiberufler:in, welcher voll haftet.

Pros

Ø Gewinne gehören uneingeschränkt dem/der Unternehmer:in

Ø Zur Gründung ist kein Stammkapital notwendig

Ø Entscheidungen können jederzeit vom/von der Unternehmer:in getroffen werden, er/sie muss diese nicht mit Gesellschafter:innen abstimmen

Ø Beim Kleingewerbe: Die Gründungsformalitäten und -kosten sind minimal

Ø Beim Kleingewerbe: Es existiert keine Bilanzierungspflicht

Ø Beim Kleingewerbe: Es muss keine doppelte Buchhaltung geführt werden, die Buchhaltung kann nach der einfachen EÜR-Methode erledigt werden

Ø Publizitätspflichten entfallen

Ø Der Freibetrag für die Gewerbesteuer beträgt 24.500 Euro

Ø Verluste des Steuerpflichtigen aus einem Gewerbebetrieb können mit Einkünften aus anderen Tätigkeiten verrechnet werden und wirken sich steuermindernd aus

Ø Gute Reputation bei Banken

Cons

Ø Volle und unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen.

Ø Beim Kleingewerbe: Vor- und Nachnamen des Gewerbetreibenden müssen in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein

Ø Eingetragene Kaufleute: Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.

Ø Der/Die Einzelunternehmer:in ist Einzelkämpfer und hat keine Gesellschafter:innen/Partner:innen, welche ihm zur Seite stehen.

Ø Die Erweiterung des Eigenkapitals müssen die Inhaber:innen selbst stemmen



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